Charta Klassenznüni



Ziel: Gemeinsamer, gesunder und saisonaler Znüni

Der Klassenznüni hat in der Schule Nordstrasse eine lange Tradition, die ursprünglich von den Eltern initiiert wurde. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrpersonen ist wichtig und wird hier in dieser Charta festgehalten.

Organisation

  • Pro Klasse kann eine «Elternvertretung Klassenznüni» gewählt werden
  • Die Arbeitsgruppe Klassenznüni vom Elternrat stellt Vorlagen für den Klassenplan zur Verfügung und schaut für einen Austausch unten den Elternvertretungen
  • Die Lehrperson und die Elternvertretung stimmen sich ab, wer den Znüniplan erstellt, die Lehrperson verteilt ihn an die ganze Klasse

Verantwortlichkeiten

  • Eltern: Geben ihrem Kind einen gesunden und saisonalen Znüni für die ganze Klasse mit, sowie wenn nötig: geben den Notznüni am Tag nach dem vergessenen Klassenznüni mit
  • Elternvertretung: Unterstützung und Koordination zwischen Lehrperson und Eltern, ggfs. Erstellung des Znüniplans 
  • Lehrperson: Sicherstellung, dass Kinder am nächsten Tag den Notznüni mitbringen und Verteilung des Znüniplans

Empfehlungen für einen gesunden Znüni

  • Getreidestängel, Darvida, Reiswaffeln, Früchteriegel, Maiswaffeln
  • verschiedene Früchte, je nach Saison: Äpfel, Birnen, Orangen, Mandarinen, Aprikosen, Zwetschgen, Kirschen, Bananen…
  • verschiedene Gemüse, je nach Saison: Gurken, Peperoni, Tomaten, Fenchel, Kohlrabi, Karotten…
  • Trockenfrüchte, Nüsse
  • Vollkornbrot, Laugenbrötli, Krustenkranz (bitte kein Toastbrot)

Wichtig

Geben Sie Früchte und Gemüse schon gewaschen, geschält und geschnitten sowie Brote, wenn nötig, schon geschmiert mit. Das Kind verteilt den Znüni alleine oder mit Hilfe eines anderen Kindes. 

Notznüni

Wenn ein Znüni vergessen geht, bekommen die Kinder einen Notznüni. In diesem Fall muss am nächsten Tag ein neuer Notznüni mitgebracht werden. Dieser enthält haltbare Nahrungsmittel wie Trockenfrüchte, Nüsse, Darvida, Reiswaffeln, Getreidestängel etc.

Die Kosten für einen Klassenznüni sollen nicht mehr als ca. 20 Franken betragen.

April 2025

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